Barrierefreiheitsgesetz 2025

Rechtliches

Barrierefreiheit im Web ab 2025 – Was das neue Gesetz wirklich bedeutet

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Barrierefreiheit im Web ab 2025 – Was das neue Gesetz wirklich bedeutet

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Barrierefreiheit im Web ab 2025 – Was das neue Gesetz wirklich bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 sorgt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland für Diskussionen – vor allem auf Social Media. Viele Selbstständige und kleine Unternehmen befürchten teure Pflichten. Doch die Realität sieht oft entspannter aus. Hier erfährst du, was wirklich gilt – und warum Barrierefreiheit trotzdem ein Zukunftsthema bleibt.

Foto von Lukas Früh

Lukas Früh

Gründer Web Artistik

Das Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland
Das Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland
Das Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland
Das Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland
Das Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland

Was ist los seit dem 28. Juni?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Vor allem auf Social Media kursiert derzeit viel Panik: Von fünfstelligen Bussgeldern bis hin zur Website-Abschaltung ist die Rede. Doch was stimmt wirklich und was ist nur Panikmache?

Fakt ist: Das Gesetz betrifft längst nicht alle Unternehmen – und gerade viele kleinere Betriebe sind ausdrücklich ausgenommen.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Wer betroffen ist (und wer nicht)

  • Was das Gesetz konkret fordert

  • Was wirklich droht bei Verstössen

  • Wie du herausfindest ob deine Website barrierefrei ist

  • Was du jetzt tun solltest – ganz ohne Panik

Was regelt das BFSG eigentlich?

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter vor allem:

  • Websites

  • Online-Shops

  • Selbstbedienungsterminals

  • E-Book-Reader & Software

  • Kundenservice-Plattformen

Ziel ist es, dass auch Menschen mit Einschränkungen diese digitalen Angebote ohne Barrieren nutzen können – etwa durch Vorlesefunktion, Kontraste oder Tastaturbedienung.

Wer ist vom Gesetz betroffen – und wer nicht?

Das Gesetz gilt nur für B2C-Unternehmen (B2C = Business-to-Consumer), also solche, die direkt an Endkunden verkaufen. Ausserdem gibt es klare Ausnahmen für kleine Betriebe, welche leider oft nicht erwähnt werden!

Nicht betroffen sind Unternehmen mit

  • weniger als 10 Mitarbeitenden

  • einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio € oder

  • einer Jahresbilanzsumme unter 2 Mio €

Das bedeutet: Die meisten Solo-Selbstständigen, kleinen Agenturen, Handwerksbetriebe oder Dienstleister sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten (Glück gehabt😅)

Auch B2B-Websites (Business-to-Business) sind vom Gesetz ausgenommen, wenn sie sich ausschliesslich an Geschäftskunden richten.

Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist?

Ein erster technischer Check gelingt ganz einfach mit Google PageSpeed Insights – dort findest du neben der Ladezeit auch eine eigene Bewertung zur Barrierefreiheit. Der Score zeigt dir, ob wichtige Punkte wie Kontraste, Alt-Texte oder Tastaturbedienung vorhanden sind. Allerdings prüft das Tool nur automatisierbare Aspekte.

Wer es genauer wissen will, kann zusätzlich Tools wie WAVE, axe DevTools oder den BITV-Test nutzen. Diese zeigen noch mehr Details und helfen dir, echte Barrieren für Nutzer mit Behinderungen zu erkennen – z. B. bei der Navigation per Screenreader.

Für Unternehmen, die nicht vom Gesetz ausgenommen sind, empfiehlt sich zur Sicherheit ein professioneller Test – oder ein Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt.

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Wenn du unter das Gesetz fällst, musst du sicherstellen, dass deine digitalen Angebote den Anforderungen an Barrierefreiheit genügen.

Das betrifft vor allem:

  • Strukturierte Inhalte (z. B. korrekt verwendete Überschriften & Texte)

  • Alternativtexte für Bilder & Medien

  • Tastatur-Navigation

  • Kontraste & Lesbarkeit

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Fehlermeldungen & Formulare zugänglich gestalten

Was droht bei Nichteinhaltung?

Für Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, und dennoch keine barrierefreie Umsetzung sicherstellen, kann es teuer werden:

—> Bussgelder in Höhe von bis zu 100.000 € und mehr sind bei Verstössen möglich.

Gerade für mittelständische B2C-Unternehmen gilt: Wer betroffen ist, sollte sich mit dem Thema ernsthaft befassen – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus unternehmerischer Verantwortung.

Was solltest du jetzt tun?

Falls du unsicher bist, ob dein Unternehmen betroffen ist oder wie du deine Website entsprechend umgestalten musst, empfehlen wir:

  • Beratung bei einer Agentur oder Fachperson für Barrierefreiheit einholen

  • Technischen Website-Audit durchführen lassen (Ein paar Tools wurden oben erwähnt)

  • Rechtliche Einschätzung durch einen Fachanwalt für Medienrecht

Denn: Ein frühzeitiger Check schützt dich vor Abmahnungen, Beschwerden – und unnötigen Kosten.

Unser Fazit: Keine Panik – aber handeln, wenn nötig

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 bringt sinnvolle Neuerungen – aber nicht jedes Unternehmen muss handeln. Wer jedoch betroffen ist, sollte schnell aktiv werden, um kostspielige Sanktionen zu vermeiden.

Und klar ist auch: Barrierefreie Websites sind nicht nur rechtlich relevant, sondern auch ein Gewinn für alle Nutzer.
Bessere Usability, mehr Reichweite und ein positives Image sind inklusive.

BFSG
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Website anpassen durch das neue BFSG
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Website anpassen durch das neue BFSG
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" Design ist nicht nur wie es aussieht und es sich anfühlt. Design ist wie es funktioniert "

— Steve Jobs

Web Artistik

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